Jugendordnung – Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg

Jugendordnung

Jugendordnung der Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg e. V.

Satzung vom 15.03.2003
Zuletzt geändert am 01.04.2004 auf der Jugendversammlung
Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg e.V.


§ 1 Mitgliedschaft
Zur Vereinsjugend der Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg e.V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendetem 21. Lebensjahr sowie alle im Bereich der Jugend gewählten Mitarbeiter.

§ 2 Aufgaben
Aufgabe der Vereinsjugend ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, sie soll zur Persönlichkeitsbildung beitragen und Fähigkeiten zum sozialen Verhalten fördern. Weitere Aufgabe ist die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung. Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet im Rahmen der Satzung des Vereins über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

§ 3 Organe
Die Organe sind
– die Jugendversammlung
– der Jugendausschuss

§ 4 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie besteht aus einem Jugendwart, einem Jugendsprecher und allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendversammlung von der Vollendung des 10. Lebensjahrs, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie der

Jugendwart und der Jugendsprecher Aufgaben der Jugendversammlung sind:
a.
Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit
b. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses
c. Entgegennahme des Berichtes des Jugendausschusses
d. Entlastung des Jugendausschusses
e. Wahl des Jugendausschusses
f. Beschlussfassung über vorliegende Anträge

Die Jugendversammlung tritt jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung der TSF Phoenix Lütjenburg e.V. zusammen. Der Jugendwart beruft die Jugendversammlung schriftlich oder durch Aushang in der Trainingsstätte, mindestens 2 Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Auf Antrag von mindestens 30 ordentlichen Mitgliedern der Vereinsjugend muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Wochen einberufen werden.

Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit.

Anträge an die Jugendversammlung können nur von den Mitgliedern der Vereinsjugend gestellt werden. Sie müssen dem Jugendwart mindestens 1 Woche vor der Jugendversammlung schriftlich mit Begründung vorliegen. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn die Jugendversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung können nicht als  Dringlichkeitsanträge eingebracht werden.

Teilnahmeberechtigt an der Jugendversammlung sind ohne Stimmrecht die gesetzlichen Vertreter der Kinder und Jugendlichen des Vereins, der Vereinsvorstand sowie die Trainer.

§ 5 Jugendausschuss
Der Jugendausschuss besteht aus dem Jugendwart und dem Jugendsprecher.
Der Jugendwart muss bei seiner Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er vertritt die Interessen der Jugend nach innen und außen. Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand.

Der Jugendsprecher muss bei seiner Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben, das 21. Lebensjahr jedoch noch nicht.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von der ordentlichen Jugendversammlung für 2 Jahre gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Jugendsprechers ergänzt sich der Jugendausschuss selbst. Die Wahl ist von der
nächsten Jugendversammlung zu bestätigen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden des Jugendwartes ergänzt sich, wie in der Satzung des Vereins bestimmt, der Vorstand selbst. Er orientiert sich bei seiner Entscheidung am Willen des Jugendausschusses, bzw. der nächsten Jugendversammlung.

Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Satzung der TSF Phoenix Lütjenburg e.V., sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung und dem Vereinsvorstand verantwortlich. Er ist nur komplett beschlussfähig.

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt.

§ 6 Jugendordnungsänderung
Änderungen der Jugendordnung können nur auf einer ordentlichen Jugendversammlung oder einer zu diesem Zwecke einberufenen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der
anwesenden Stimmberechtigten.

§ 7 Gültigkeit
Diese Jugendordnung gilt für die Mitglieder der Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg e.V. und ist nicht Bestandteil seiner Satzung. Sie tritt in vorliegender Fassung und Form am Tage nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der TSF Phoenix Lütjenburg e.V. in Kraft.

Lütjenburg, 15. Mai 2003