Beitrags- und Gebührenordnung ab 01.01.2020 – Tanzsportfreunde Phoenix Lütjenburg

Beitrags- und Gebührenordnung ab 01.01.2020

1. Kinder und Jugendliche 14,00 € monatlich
(bis Vollendung des 18.Lebensjahres)

2. Schüler, Studenten und Auszubildende 17,00 € monatlich
(vom 19. bis vollendetem 27. Lebensjahr)
Der Vorstand ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis anzufordern.

3. Erwachsene 21,00 € monatlich
(vom 19. Lebensjahr an, sofern nicht ein anderes Kriterium greift)

4. Ehepaare 38,00 € monatlich
(Es werden eheähnliche Verbindungen anerkannt, die auch vom Gesetzgeber anerkannt werden)

5. Familien 18,00 € monatliche Grundgebühr
(Ehepaare, eheähnliche Verbindungen und Alleinerziehende mit Nachkommen, welche unter Punkt 1 und 2 aufgeführt sind)
Zu der Grundgebühr werden je Kind und Jugendlicher (Punkt 1) 8,00 € berechnet, je Erwachsener (Punkt 3) kommen 10,00 € dazu.
Nachkommen, die unter Punkt 2 fallen, werden auch mit 10,00 € berechnet.

6. passives Mitglied 6,00 € monatlich
(passive Mitglieder dürfen nicht am regulären Training teilnehmen, haben aber das Recht, an allen anderen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen)

7. Ballett 9,00 € monatlicher Zusatzbeitrag
(Kann nur bei gleichzeitiger Vereinsmitgliedschaft ausgeübt werden)

8. Turniertraining
Für Turniertraining kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden, dessen Höhe je nach Trainingsbedingungen vom Vorstand festgelegt wird. Jede persönliche bzw. familiäre Veränderung, die eine Änderung der Beiträge beinhaltet, ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Bei verspätetem Eingang werden zuviel bezahlte Beiträge nicht zurück erstattet.
Sollte dem Verein ein Nachteil durch verspäteten Eingang entstehen, kann dieser die fälligen Beiträge nachfordern.

9. Aufnahmegebühr
Bei Eintritt wird für jedes neue Mitglied eine Aufnahmegebühr von 10,00 € erhoben.

10. Rückbuchungen und Mahnschreiben

Für Rückbuchungen und Mahnschreiben wird eine Verwaltungspauschale von 5,00 € erhoben.

11.  Bar- / Rechnungszahler
Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschrift eingezogen, für Bar-/Rechnungszahler wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,50 € erhoben.

Jede persönliche  bzw. familiäre Veränderung, die eine Anpassung der Beiträge beinhaltet, ist dem Verein ebenso wie eine Änderung der persönlichen Daten und der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

Bei verspätetem Eingang werden zuviel bezahlte Beiträge nicht zurück erstattet.
Sollte dem Verein ein Nachteil durch verspäteten Eingang entstehen, kann dieser die fälligen Beiträge nachfordern.